FAQs zu EKV

Welche EKV dürfen nicht mehr verwendet werden?

Diese und weitere häufig gestellten Fragen zu Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen haben wir für Sie zusammengestellt.

Frage 1: Welche Anschlusstechnik gibt es bei der Erdungsstange?

Bei Horstmann werden standardmäßig Phasenanschlussklemmen mit Bajonettspindel eingesetzt. Einige Klemmen sind allerdings auch mit Sechskantspindel lieferbar. Daher sind die Erdungsstangen und Betätigungsstangen in der Ausführung mit Bajonettkopf oder mit Sechskantkopf erhältlich.

Frage 2: Wann darf das Erdungsseil einen geringeren Querschnitt, als das Phasenseil aufweisen?

Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen mit reduziertem Erdseilquerschnitt können in allen Netzen ohne direkte Sternpunkterdung eingesetzt werden (siehe IEC 61230 bzw. VDE 0683-100).

Bei Netzen mit direkter Sternpunkterdung (z. B. üblicherweise auch in Niederspannungsnetzen), müssen Kurzschließ- und Erdungsseilquerschnitt gleich sein.

Frage 3: Wo stehen die Kenndaten auf der EKV?

In dem transparenten Herzstück (Verbindungsstück) ist ein sichtbares Etikett mit allen Daten wie Querschnitt, Bemessungsstrom Ir in kA, Bemessungszeit tr in s, Scheitelfaktor, Herstelljahr, Nummer der maßgeblichen IEC-Norm und Hersteller angegeben.

Frage 4: Welche Anforderungen bestehen für eine "Arbeitserde"?

Gemäß der DIN VDE 0105-100 gilt, wenn an allen Ausschaltstellen von elektrischen Anlagen und Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV kurzschlussfest geerdet und kurzgeschlossen ist, so genügt an der Arbeitsstelle ein Querschnitt der Erdungs- und Kurzschließseile von 25 mm² Cu.

Frage 5: Was ist bei der Auswahl der Seillänge zu beachten?

Das Gewicht der Bauteile sollte im Hinblick auf die Bedienung möglichst gering gehalten werden. Die Längen von Erdungs- und Kurzschließseilen sollten an die Anlagenmaße und Abstände zwischen AnschließsteIlen angepasst sein. Seillängen von weniger als dem 1,2-fachen Abstand zwischen den Anschließstellen sollten vermieden werden. Zu lange Seile, über dem 1,5-fachen Abstand, haben unzulässige mechanische Spannungen und Bewegungen zur Folge. Das Seil kann aber mit verlässlichen Hilfsmitteln verankert werden.

Frage 6: Welche EKV dürfen nicht mehr weiter verwendet werden?

Nicht weiter verwendet werden dürfen EKV oder -Seile, die:

  • der vollen Kurzschlussbeanspruchung ausgesetzt waren
  • gelötete Verbindungen haben
  • deren Hüllen beschädigt sind
  • sich aus Verbindungsstücken bzw. Anschließteilen herausgezogen haben
  • Korrosionserscheinungen (starke Schwarzfärbung des Kupferseiles) zeigen

Wollen Sie mehr über Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen erfahren? Mehr Infos finden Sie hier.

 

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