Wiederholungsprüfungen
Nach der Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3) müssen Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und steckbare kapazitive Spannungsprüfsysteme alle 6 Jahre einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden.
Die Dipl.-Ing. H. Horstmann GmbH bietet die Durchführung der Wiederholungsprüfung für alle aktuellen und auch einige ältere Geräte aus eigener Fertigung an. Für alle Geräte und Ausrüstungen, auch für Spannungsprüfer, gilt, unabhängig von einer Wiederholungsprüfpflicht: Für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand ist der Benutzer verantwortlich, der die Geräte und Ausrüstungen vor jeder Benutzung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel und auf einwandfreie Funktion überprüfen muss.
Nicht wiederholungsprüfungspflichtig sind integrierte kapazitive Spannungsprüfsysteme Wega 1.2, Wega 1.2 C, Wega 2.2, Wega 2.2 C, Wega 1.2 C vario, Wega 3 und Wega T1 mit Selbstüberwachung.
Wiederholungsprüfungen an Geräten der AC- und FGB-Baureihe werden nicht mehr durchgeführt. Im Austausch bieten wir Ihnen entsprechende Neugeräte an.
Möchten Sie ein Gerät zur Wiederholungsprüfung an uns senden, füllen Sie bitte das Dokument aus und legen es der Sendung bei.
a. Geräte komplett, mit Bedienstangen und Verlängerungen, zur Prüfung einsenden.
b. Wiederholungsprüfungen führen wir nur an Geräten durch, die nicht älter als 24 Jahre sind und die sich in einem angemessen guten technischen Zustand befinden. Bei Geräten mit einem Alter >14 und ≤24 Jahren wird eine erweiterte Wiederholungsprüfung inklusive eines Austauschs der Elektronik vorgenommen.
c. Bei allen batteriebetriebenen Geräten wird die Batterie bei der Wiederholungsprüfung obligatorisch erneuert (im Preis inbegriffen).
d. Bedingt durch den unverhältnismäßig hohen Prüfaufwand führen wir keine Wiederholungsprüfung durch, sondern bieten „Alt“ gegen „Neu“ an. Hierbei gewähren wir bei Einsendung der Altgeräte einen Rabatt von 20 % auf den Neupreis.
e. Bedingt durch den unverhältnismäßig hohen Prüfaufwand führen wir keine Wiederholungsprüfung durch, sondern bieten für HO-ST / NO-ST Neugeräte HR-ST / LRM-ST an.
f. Mit Orion 3.0, 3.1, M1 in Eigenregie möglich. Mit Orion 3.0 / 3.1 wird eine Gut-/Schlecht-Aussage generiert, weiter gehende quantitative Messungen sind direkt mit den Orion M1 oder mit den Messvorsätzen HO-M und NO-M in Kombination mit einem geeigneten Digitalmultimeter möglich.
g. Die Prüfung enthält eine messtechnische Rekalibrierung und eine Wiederholungsprüfung in Anlehnung an die DIN EN 61243-2. Diese empfehlen wir alle 2 Jahre.