Dreipolige Erdungs- und Kurzschließvorrichtung mit drei charakteristischen Anschlüssen, typischerweise in robustem metallfarbenem Gehäuse, verwendet zur elektrischen Sicherung und Erdung in industriellen oder technischen Umgebungen

Was sind die häufigsten Fragen zu EKV?

Welche EKV dürfen nicht mehr verwendet werden? Diese und weitere häufig gestellten Fragen zu Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen haben wir für Sie zusammengestellt.

EKV im Fokus: Fragen zur sicheren Anwendung

Frage 1: Welche Anschlusstechnik gibt es bei der Erdungsstange?

Bei Horstmann werden standardmäßig Phasenanschlussklemmen mit Bajonettspindel eingesetzt. Einige Klemmen sind allerdings auch mit Sechskantspindel lieferbar. Daher sind die Erdungsstangen und Betätigungsstangen in der Ausführung mit Bajonettkopf oder mit Sechskantkopf erhältlich.

Frage 2: Wann darf das Erdungsseil einen geringeren Querschnitt, als das Phasenseil aufweisen?

Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen mit reduziertem Erdseilquerschnitt können in allen Netzen ohne direkte Sternpunkterdung eingesetzt werden (siehe IEC 61230 bzw. VDE 0683-100).

Bei Netzen mit direkter Sternpunkterdung (z. B. üblicherweise auch in Niederspannungsnetzen), müssen Kurzschließ- und Erdungsseilquerschnitt gleich sein.

Frage 3: Wo stehen die Kenndaten auf der EKV?

In dem transparenten Herzstück (Verbindungsstück) ist ein sichtbares Etikett mit allen Daten wie Querschnitt, Bemessungsstrom Ir in kA, Bemessungszeit tr in s, Scheitelfaktor, Herstelljahr, Nummer der maßgeblichen IEC-Norm und Hersteller angegeben.

Frage 4: Welche Anforderungen bestehen für eine „Arbeitserde“?

Gemäß der DIN VDE 0105-100 gilt, wenn an allen Ausschaltstellen von elektrischen Anlagen und Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV kurzschlussfest geerdet und kurzgeschlossen ist, so genügt an der Arbeitsstelle ein Querschnitt der Erdungs- und Kurzschließseile von 25 mm² Cu.

Frage 5: Was ist bei der Auswahl der Seillänge zu beachten?

Das Gewicht der Bauteile sollte im Hinblick auf die Bedienung möglichst gering gehalten werden. Die Längen von Erdungs- und Kurzschließseilen sollten an die Anlagenmaße und Abstände zwischen AnschließsteIlen angepasst sein. Seillängen von weniger als dem 1,2-fachen Abstand zwischen den Anschließstellen sollten vermieden werden. Zu lange Seile, über dem 1,5-fachen Abstand, haben unzulässige mechanische Spannungen und Bewegungen zur Folge. Das Seil kann aber mit verlässlichen Hilfsmitteln verankert werden.

Frage 6:

  • die, der vollen Kurzschlussbeanspruchung ausgesetzt waren
  • die, die gelötete Verbindungen haben
  • die, deren Hüllen beschädigt sind
  • die, die sich aus Verbindungsstücken bzw. Anschließteilen herausgezogen haben
  • die, die Korrosionserscheinungen (starke Schwarzfärbung des Kupferseiles) zeigen

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